Rechtsgebiete Herborn neu

Familienrecht

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich im Scheidungsverfahren und in allen Scheidungs-Folgesachen (bspw. Durchsetzung von Ehegatten- u. Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten)


Im Zugewinnausgleichsverfahren klären wir für Sie unter anderem:

  • Berechnung von Anfangs- und Endvermögen
  • Bewertungen von Vermögensgegenständen
  • Ausgleichsforderungen und Auskunftsansprüche
  • Vorzeitiger Zugewinnausgleich, Sicherung der Ausgleichsforderung und Ersatzanspruch gegen Dritte
  • Verfahren in Güterrechtssachen
  • Vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Verhältnis Schwiegereltern und Schwiegerkinder


Schwerpunkte einer Beratung liegen beispielsweise bei

  • Wahl des Güterstandes mit Abfassung und Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen aller Art
  • und was bei Trennung vor Scheidung zu beachten ist


Erbrecht

Die Erbschaft zu regeln, ist eine gern verdrängte Aufgabe.


Dabei wird übersehen, dass die Erbschaftsregelung keine Frage des Alters ist; auch junge Menschen und Familien müssen für den Fall vorsorgen, dass Ihnen etwas zustößt.

Aufgrund der Komplexität des Erbrechts ist eine fachmännische Beratung unerlässlich!


Wir beraten Sie gerne in allen erbrechtlichen Fragen, vertreten Sie in unterstehenden Schwerpunkten und fertigen über unser Notariat Erklärungen wie Testamente, Erbausschlagungen, etc.


Zu unseren Tätigkeiten und Beratungsschwerpunkten zählen

  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
  • Feststellung der Erbfolge
  • Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
  • lebzeitige Zuwendung ("vorweggenommene Erbfolge")
  • Wohnungs- und Nießbrauchsrecht
  • Rückforderungsrecht
  • Pflichtteilsverzicht und Ausgleichung
  • Berechnung der Höhe von Erb- bzw. Pflichtteilsansprüchen und

       die Durchsetzung und Abwehr von Erb-, Pflichtteils- und

       Pflichtteilsergänzungsansprüchen


Arbeitsrecht

In den Bereichen

  • des Arbeitsvertragsrechts
  • des Tarifvertragsrechts
  • des Betriebsverfassungsrechts
  • des Kündigungsschutzes

beraten und vertreten wir Sie gerne.


Die Beratung umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten

  • Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Vorbereitung einer Kündigung
  • Fragen bezüglich des Sonderkündigungsschutzes
  • Fragen bezüglich Auflösungsvereinbarungen
  • Lohn- und Gehaltsfragen
  • Fragen zu Teilzeit/Elternzeit
  • Haftungsfragen im Unfall- bzw. Schadensfall
  • Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz
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