Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich im Scheidungsverfahren und in allen Scheidungs-Folgesachen (bspw. Durchsetzung von Ehegatten- u. Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten)
Im Zugewinnausgleichsverfahren klären wir für Sie unter anderem:
Schwerpunkte einer Beratung liegen beispielsweise bei
Die Erbschaft zu regeln, ist eine gern verdrängte Aufgabe.
Dabei wird übersehen, dass die Erbschaftsregelung keine Frage des Alters ist; auch junge Menschen und Familien müssen für den Fall vorsorgen, dass Ihnen etwas zustößt.
Aufgrund der Komplexität des Erbrechts ist eine fachmännische Beratung unerlässlich!
Wir beraten Sie gerne in allen erbrechtlichen Fragen, vertreten Sie in unterstehenden Schwerpunkten und fertigen über unser Notariat Erklärungen wie Testamente, Erbausschlagungen, etc.
Zu unseren Tätigkeiten und Beratungsschwerpunkten zählen
die Durchsetzung und Abwehr von Erb-, Pflichtteils- und
Pflichtteilsergänzungsansprüchen
In den Bereichen
beraten und vertreten wir Sie gerne.